VERHALTENSREGELN FÜR RODLER
Jeder Fahrgast, der die Rodelbahnen benutzt, muss alle Benutzungsvorschriften beachten und sich an die von der 3 Zinnen AG und dem Personal erlassenen Hinweise, Anordnungen und Bestimmungen halten. Im Besonderen gelten folgende Bestimmungen und Vorschriften:
- Rücksicht auf andere Rodler: Durch verantwortungsvolles Verhalten kommt niemand zu Schaden.
- Kinder unter 10 Jahren müssen auf der Rodel von einer erwachsenen Person begleitet werden.
- Geschwindigkeit und Fahrweise dem eigenen Können und dem Zustand der Rodelbahn (Schnee, Eis, Witterung) anpassen. (Auf der Rodelbahn können stellenweise Schlaglöcher und vereiste Stellen vorkommen - vorsichtig fahren)
- Einen Sicherheitsabstand von mindestens 8 Metern zum vorausfahrenden Rodler einhalten.
- Der schnellere Rodler darf den langsameren nicht gefährden.
- Achtung auf Hinweisschilder besonders bei Kreuzungen mit Wanderwegen und Skipisten.
- Nur an übersichtlichen Stellen überholen, mit sicherem Abstand und moderater Geschwindigkeit.
- Nur an übersichtlichen Stellen anhalten. Bei Sturz die Engstellen der Rodelbahn so schnell wie möglich verlassen.
- Rodeln auf Skipisten ist verboten.
- Niemals mit dem Kopf voraus (Skeleton) rodeln.
- Bei Nachtabfahrten (nur zu den offiziellen Betriebszeiten) ist besondere Aufmerksamkeit geboten. Die Verwendung einer Stirnlampe ist Pflicht.
- Für den Aufstieg die dafür vorgesehenen Spuren oder Wanderwege wählen.
- Der Zutritt zur Rodelbahn ist für Fußgänger und Skifahrer strengstens verboten.
- Hinweisschilder und Markierung beachten.
- Im Falle eines Sturzes, die Rodel an den Riemen festhalten, Unfallstelle absichern und dem Verletzten helfen.
- Geeignetes, festes Schuhwerk (keine Skischuhe) mit gutem Sohlenprofil (auch Spikes) ist Voraussetzung für die Sicherheit aller Rodler.
- Es ist verboten, mit Plastikbob, Skibob, "Pöckl" und Ähnlichem auf der Rodelbahn abzufahren.
- Für Kinder bis zu 18 Jahren ist die Helmpflicht gesetzlich vorgesehen. Für Erwachsene ist der Helm empfohlen.